Die Kosten für heilpädagogische Förderung müssen Familien in der Regel nicht selbst tragen.
Viele Eltern fragen sich: Wer übernimmt die Kosten für heilpädagogische Förderung?
Die gute Nachricht: In der Regel ist die heilpädagogische Frühförderung für Familien kostenfrei. Je nach Alter Ihres Kindes gibt es verschiedene Wege zur Kostenübernahme.
Kostenübernahme für noch nicht eingeschulte Kinder im Bodenseekreis
Für Kinder im Vorschulalter gibt es eine Leistungsvereinbarung mit dem Sozialamt Bodenseekreis. Dadurch wird der Ablauf für Familien besonders einfach:
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Wir erstellen die notwendige fachliche Stellungnahme direkt in unserer Praxis.
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Den Antrag auf Kostenübernahme reichen wir selbst beim Sozialamt Bodenseekreis ein.
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Für Familien entstehen keine zusätzlichen Wege oder Kosten – alles läuft zentral über uns.
✅ Dieses Angebot gilt für Familien mit Wohnsitz im Bodenseekreis.
Kostenübernahme für bereits eingeschulte Kinder
Ab der Einschulung läuft die Antragstellung etwas anders:
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Bei seelischen Beeinträchtigungen ist das Jugendamt zuständig.
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Bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen wenden Sie sich an das Sozialamt.
Die Anträge müssen hier von den Eltern selbst gestellt werden. Wir unterstützen Sie jedoch gerne beratend, damit Sie den Überblick behalten und sich gut begleitet fühlen.
Unterstützung bei Fragen
👉 Wenn Sie unsicher sind, welchen Weg Sie gehen müssen, oder Unterstützung bei der Antragstellung wünschen: Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.