Nicht in allen Fällen übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die Kosten. Deshalb besteht auch die Möglichkeit, heilpädagogische Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Wenn keine Bewilligung durch Jugend- oder Sozialamt vorliegt

  • Wenn Sie schnelle Unterstützung wünschen, ohne auf einen Bescheid zu warten

  • Wenn Sie zusätzliche Stunden über die bewilligte Förderung hinaus wünschen

  • Wenn Sie bewusst keinen Kontakt zu Jugendamt oder Sozialamt möchten und Ihre Freiheit und Unabhängigkeit behalten wollen

Kosten & Abrechnung

  • Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Häufigkeit der vereinbarten Förderung.

  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und unserer Praxis.

  • Gerne informieren wir Sie transparent über die aktuellen Stundensätze.

Ihr Vorteil als Selbstzahler

  • Schneller Start ohne bürokratische Antragswege

  • Flexible Gestaltung von Häufigkeit und Dauer der Förderung

  • Mehr Freiheit und Selbstbestimmung, da keine behördlichen Vorgaben berücksichtigt werden müssen

  • Individuelle Vereinbarung, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihrer Familie

Nehmen Sie Kontakt mit uns an!