Nicht in allen Fällen übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die Kosten. Deshalb besteht auch die Möglichkeit, heilpädagogische Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Für wen ist das sinnvoll?
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Wenn keine Bewilligung durch Jugend- oder Sozialamt vorliegt
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Wenn Sie schnelle Unterstützung wünschen, ohne auf einen Bescheid zu warten
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Wenn Sie zusätzliche Stunden über die bewilligte Förderung hinaus wünschen
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Wenn Sie bewusst keinen Kontakt zu Jugendamt oder Sozialamt möchten und Ihre Freiheit und Unabhängigkeit behalten wollen
Kosten & Abrechnung
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Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Häufigkeit der vereinbarten Förderung.
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Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und unserer Praxis.
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Gerne informieren wir Sie transparent über die aktuellen Stundensätze.
Ihr Vorteil als Selbstzahler
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Schneller Start ohne bürokratische Antragswege
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Flexible Gestaltung von Häufigkeit und Dauer der Förderung
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Mehr Freiheit und Selbstbestimmung, da keine behördlichen Vorgaben berücksichtigt werden müssen
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Individuelle Vereinbarung, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihrer Familie